

„Wir fordern die Entscheider auf, die unrechtmäßigen Sonderregeln zu streichen und gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu schaffen“, fordert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie der vorläufigen Einigung zustimmen kann. Wir sehen in der Überprüfung des Kompromisses die Chance, klare und vor allem rechtssichere Regelungen zu treffen“, so Engelmann.
„Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, z.B. Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind. Außerdem sorgt die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 Prozent Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recyclebare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden“, kritisiert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn“, so Schmidt.
"Ungleiche Spielregeln ökologisch und rechtlich unbegründet"
Ein aktuelles Doppelinterview mit Dr. Engelmann und Dr. Schmidt lesen Sie hier.
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